Typgenehmigung für S-Pedelec-Liegerad
Für die Benutzung des S-Pedelec-Liegerads von HP Velotechnik ist nun keine Einzelgenehmigung mehr notwendig. Die Räder dürfen in Serie produziert werden, erhalten eine Fahrzeugidentifikationsnummer und haben eine EU-Konformitätsbescheinigung, sodass dieses S-Pedelec-Liegerad nun in alle EU-Länder und auch in die Schweiz verkauft werden kann und keine Einzelgenehmigung mehrnotwendig ist.
Notwendig ist weiterhin eine Versicherung und die Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft, damit die verpflichtende Nummerntafel am S-Pedelec montiert werden kann. das Liegerad.
Mit der letzten StVO-Novelle wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörde das Befahren von Radfahranlagen außerorts auch mit S-Pedelecs (Klasse L1e) erlauben kann.
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