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Typgenehmigung für S-Pedelec-Liegerad

Für die Benutzung des S-Pedelec-Liegerads von HP Velotechnik ist nun keine Einzelgenehmigung mehr notwendig. Die Räder dürfen in Serie produziert werden, erhalten eine Fahrzeugidentifikationsnummer und haben eine EU-Konformitätsbescheinigung, sodass dieses S-Pedelec-Liegerad nun in alle EU-Länder und auch in die Schweiz verkauft werden kann und keine Einzelgenehmigung mehrnotwendig ist.

Notwendig ist weiterhin eine Versicherung und die Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft, damit die verpflichtende Nummerntafel am S-Pedelec montiert werden kann. das Liegerad.

Mit der letzten StVO-Novelle wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörde das Befahren von Radfahranlagen außerorts auch mit S-Pedelecs (Klasse L1e) erlauben kann.

Quelle


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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