Anschlussförderung Nachrüstung Fahrradparken des Landes Salzburg verlängert
Das Land Salzburg fördert mit einer Anschlussförderung von € 200,- pro Abstellplatz für Einreichungen 2023 bis 30. Juni 2024 all jene überdachten Radabstellanlagen, die auch bei klimaaktiv gefördert werden „Nachrüsten Fahrradparken für Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden“. Voraussetzung: Die überdachte Radabstellanlage ist außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums bei Gebäuden, die vor dem Jahr 2012 errichtet wurden positioniert, mit
- mehr als 3 Wohneinheiten (Wohngebäude) und/oder
- mehr als 10 Arbeitsplätzen und/oder
- mehr als 20 Ausbildungsplätzen und/oder
- mehr als 40 KundInnen/BesucherInnen pro Tag).
Die Radabstellanlage muss nahe am Gebäudeeingang liegen sowie barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein. Es werden maximal 10 Abstellplätze pro Betrieb bzw. Wohngebäude gefördert.
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