Bund erhöht (E-)Lastenradförderung
Im Rahmen der klimaaktiv-Förderung gibt es seit Juli eine erhöhte Förderung für (E-)Lastenradförderung. Je Elektro-Transportrad bzw Transportrad gibt es einen Bundeszuschuß von € 600 (Pauschale).
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps. Elektro–Zweiräder, Elektro–Fahrräder und (Elektro–)Transporträder können nur gefördert werden, wenn seitens der Importeure bzw. dem Sportfachhandel beim Kauf des Fahrzeuges ein E–Mobilitätsbonus in der Höhe von 350 Euro für Elektro–Moped (L1e), für Elektro–Motorräder (L3e) 500 Euro, für Elektrofahrräder 150 Euro und für Elektro–Transporträder bzw. Transporträder 250 Euro (netto) pro Fahrzeug gewährt wurden.
Geändert wurde auch die Förderung für Elektro-Fahrräder. Bisher mussten mindestens 10 Stück angeschafft werden, damit die Förderung beantragt werden kann, jetzt gibt es schon ab 5 Stück jeweils € 200,-
Elektro–Fahrräder und (Elektro–)Transporträder können nur gefördert werden, wenn seitens der Importeure bzw. dem Sportfachhandel beim Kauf des Fahrzeuges ein E–Mobilitätsbonus für Elektrofahrräder 150 Euro und für Elektro–Transporträder bzw. Transporträder 250 Euro (netto) pro Fahrzeug gewährt wurden.
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