Bundesförderung für (E-)Lastenräder und E-Bikes verlängert
Seit 1. Jänner 2021 gilt die E-Mobilitätsförderung 2021 mit einem Gesamtumfang von 46 Millionen Euro für das Jahr 2021. Gefördert werden dabei auch (Elektro-) Transporträder für Privatpersonen und Betriebe und E-Bikes für Betriebe.
Förderangebote für Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine:
Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg) wird gefördert mit insgesamt € 1.000 pro Fahrzeug (€ 150 + ein großes Fahrradservice Sportfachhandel + € 850 BMK)
zusätzlich können Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auch Elektro-Räder mit jeweils € 400 pro Fahrrad gefördert bekommen (€ 150 + ein großes Fahrradservice vom Sportfachhandel + € 250 Euro BMK). Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektrofahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 5 E-Fahrrädern beinhalten.
Voraussetzung für alle Förderangebote E-Mobilität:
• 100 % Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
Diese Förderangebote gelten von 1. Jänner 2021 bis zum 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist).
Fördereinreichungen im Nachhinein.
Faktenblatt zur E-Mobilitätsförderung
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