Europäische Erklärung zum Radverkehr
Die Europäische Kommission verabschiedet eine Europäische Erklärung zum Radverkehr: Der Vorschlag für eine Europäische Erklärung zum Radverkehr, die am 4. Oktober 2023 von der Europäischen Kommission angenommen wurde, erkennt das Radfahren als nachhaltiges, zugängliches und inklusives, erschwingliches und gesundes Verkehrsmittel mit hohem Mehrwert für die EU-Wirtschaft an. Darin sind Grundsätze zur Förderung des Radverkehrs aufgeführt, die als Richtschnur für künftige Maßnahmen in der EU dienen werden. Um die Qualität, Quantität, Kontinuität und Attraktivität der Fahrradinfrastruktur in allen Mitgliedstaaten zu verbessern, sind klare Verpflichtungen erforderlich, wie z. B. sichere Fahrradnetze in Städten, eine bessere Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Rad-Parkplätze, die Einrichtung von Ladestationen für E-Bikes etc.
Neben einer sichereren Infrastruktur sollen alle Elemente des Safe-System-Ansatzes sowohl für Fahrräder als auch für Autos gelten. Dazu gehören geringere Geschwindigkeiten und die ordnungsgemäße Einhaltung der Straßenverkehrsregeln.
Die vorgeschlagenen Grundsätze werden der EU helfen, ihre Ziele zu erreichen: Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und Null-Schadstoff-Aktionsplan. Was die Finanzierung betrifft, so wird die Europäische Kommission den Radverkehr weiterhin über den Klima-Sozialfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, das Instrument für technische Unterstützung und die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützen.
In einem nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat in der Lage sein, den Text zu überprüfen und erforderlichenfalls weitere Verpflichtungen hinzuzufügen, um die Umsetzung dieser nicht bindenden Erklärung zu verbessern, die schließlich von allen drei Organen unterzeichnet wird.
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