Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️
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Fahrradstraßen in Salzburg

Was ist eine Fahrradstraße?
• Nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet eine Radstraße folgendes von einer normalen Straße:
• Die reine Durchfahrt für KFZ (z.B. Autos) ist verboten.
• Es gilt ausnahmslos Tempo 30
• Autos die zu oder abfahren dürfen Radler*innen nicht behindern und Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.

In einer ersten Welle sind folgende Abschnitte in der Stadt Salzburg als „Fahrradstraßen“ ausgewiesen:
• Auf der linke Salzachseite beginnend bei Franz Hinterholzer Kai 40 bis Objekt Hellbrunnerstraße 13. Weiter auf der Hellbrunnerstraße 11A bis 1. (Überfuhrsteg bis zum Bezirksgericht)
• Es geht weiter am Franz Josef Kai (25A) bis zur Strubergasse 1 (Summer Hostel Salzburg / früher Studierendenheim)
• Auf der rechten Salzachseite beginnend beim Markartsteg bis zur Eisenbahnbrücke (Musikum).


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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