Förderung „Nachrüstung zum Fahrradparken“
Die Klimaaktiv-Förderung „Nachrüstung zum Fahrradparken“ für Betriebe, Gemeinden, Vereine für überdachte Radabstellplätze gilt noch bis 31. 12. 2018. Bis zu 100 überdachte Radabstellplätze (bei Gebäuden die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden) können pro Antrag gefördert werden.
Infos dazu
Auch die Anschlussförderung des Landes Salzburg gilt bis Jahresende. Maximal 10 überdachte Radabstellplätze pro Antrag werden gefördert. Die Richtlinie finden Sie
hier.
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