Freiwillige Radfahrprüfung auch heuer möglich
Das Bildungsministerium hat im
Informationsschreiben an Bildungsdirektionen, Schulen, Betriebe und nachgeordnete Dienststellen vom 7. Mai 2020 „Umsetzung des Etappenplans für Schulen. Richtlinien für die Unterrichtsorganisation und die pädagogische Gestaltung“ ausdrücklich die freiwillige Radfahrprüfung auch heuer erlaubt. Dort heißt es:
Die freiwillige Radfahrprüfung wird von dem Verbot von Schulveranstaltungen/schulbezogenen Veranstaltungen ausgenommen. Die Organisation geschieht wie bisher in Absprache mit der Exekutive, gegebenenfalls mit der Bildungsdirektion. Für die Ablegung der Prüfung darf auf die
Richtlinie verwiesen werden.
Folgende Hygienemaßnahmen sind bei der Prüfung zu beachten:
• Für die praktische Prüfung wird die halbe Klasse nochmals auf zwei oder mehrere Gruppen aufgeteilt und zeitlich gestaffelt.
• Im Wartebereich (vor und nach der praktischen Prüfung) müssen die Schüler/innen, Pädagoginnen bzw. Pädagogen und Begleitpersonen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf den Mindestabstand von 1 Meter ist jedenfalls zu achten.
• Während der praktischen Prüfung kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, da die einzuhaltenden Sicherheitsabstände groß genug sind.
• Sofern bei der Prüfung nicht das eigene Fahrrad verwendet wird, ist das Fahrrad – insbesondere Lenker, Griffe und Sattel – vor Antritt jeder Prüfungsfahrt zu desinfizieren.
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