Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️
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Gemeinde kann Stellplatzverordnung radfreundlich gestalten

Je einfacher und bequemer ein Fahrrad zugänglich ist, desto öfter wird es genutzt. Der Wohnort ist ein besonders wichtiger Standort, da hier etwa 80% aller Wege starten oder enden. Gute Abstellanlagen an Wohnorten haben somit ein großes Potenzial, den Radverkehr zu fördern.

Im Salzburger Bautechnikgesetz sind bei Häusern mit mehr als 5 Wohnungen Radabstellplätze und deren Ausgestaltung vorgeschrieben.

Um den Radverkehr zu forcieren, hat die Gemeinde Eugendorf in der Gemeindevertretung die Stellplatzverordnung neu beschlossen: Seit 1.1. 2022 sind auch für Häuser mit weniger als 6 Wohnungen 2 Fahrradabstellplätze pro Wohnung vorgeschrieben.

Verordnung Eugendorf

Zur Nachahmung empfohlen!


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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