Abstand beim Überholen
Salzburgweite Verkehrssicherheits-Aktion 2017 für mehr Sicherheit für Radfahrende
Die Verkehrssicherheits-Aktion des Landes Salzburg im Jahr 2017 hatte das Ziel, mehr Sicherheit für Radfahrende im Radljahr 2017 zu schaffen. Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuglenkende im Ortsgebiet einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, im Freiland mindestens 2 Meter (StVO-Novelle 2022).
Abstand schafft Sicherheit
Für Radfahrende ist es beängstigend, wenn sie zu knapp überholt werden, denn der Seitenabstand ist die „Knautschzone“ der Radfahrenden. Manche Radfahrende meiden daher Mischverkehrszonen, weil sie sich von überholenden Fahrzeugen bedrängt und bedroht fühlen. Halten andere Fahrzeuglenker ausreichend Abstand beim Überholen von Radfahrenden, ist dies ein Sicherheitsgewinn und zeugt von Rücksichtnahme.
Überholverbot bei zu geringem Seitenabstand
Wenn die Verkehrslage keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen zulässt, ist ein sicheres Überholen nicht möglich. Dann müssen die Fahrzeuglenker warten, bis sich die Gelegenheit zum sicheren, legalen Überholen ergibt.
Salzburgweite Verkehrssicherheitsaktion
„Abstand beim Überholen“ appellierte an die Pkw- und Lkw-Lenkenden, ausreichend Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen, insbesondere von Fahrradfahrenden, einzuhalten. Plakatständer am Straßenrand, Plakate in Bussen, auf Rolling-Boards, Litfaßsäulen, bei Gemeinden und Fahrschulen erinnerten die Verkehrsteilnehmenden daran.
Polizeikontrollen mit speziellem Seitenabstand-Messgerät
Die Salzburger Verkehrspolizei hat mit einem speziellen Messgerät den Abstand von Fahrzeugen beim Überholen eines Fahrrades gemessen: Mit einem Fahrrad mit montiertem Abstandsmessgerät auf der Lenkstange sind Polizisten auf Salzburgs Straßen unterwegs. Gemessen wird, wie knapp Auto – und Lastwagenlenker überholen. Der radelnde Verkehrspolizist gibt per Funk den Messwert an seine Kollegen an der Anhaltestelle weiter, wo diese die zu knapp überholenden Lenker anhalten und informieren: Bei Tempo 50 mindestens 1,50 Meter Abstand, wenn Radfahrende überholt werden.
Radelnde sollen genügend Seitenabstand zu parkenden Autos halten
Radfahrende sollen ausreichend Seitenabstand halten, nämlich dann, wenn sie bei parkenden Autos vorbeifahren: mindestens 1,2 Meter Abstand vom Lenkerende zu den parkenden Fahrzeugen. Der Öffnungsbereich einer Autotür ist normalerweise mindestens 80 Zentimeter. Die richtige Spurwahl der Radfahrenden ist also ein Sicherheitsbeitrag.
Auch die Person, die die Türe eines Autos öffnet, hat drauf zu achten, dass dadurch keine anderen Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden. Daher: Autotüren keinesfalls vor herannahenden Radlern öffnen und den Schulterblick nicht vergessen! Machen Sie es sich zur Gewohnheit und öffnen Sie auf der Fahrerseite mit der rechten Hand, dann drehen Sie sich automatisch nach hinten.
Plakat zum Download (Querformat)
Plakat zum Download (Hochformat)
Gedruckte Plakate in A2 und A1 können beim Land Salzburg kostenfrei bestellt werden: mobil@salzburg.gv.at
Der Seitenabstand zu Radfahrenden wird auch in anderen Städten und Regionen thematisiert, z. B. in Rostock
„Abstand mit Anstand“ ist eine Schweizer Aktion zum Thema, dort finden Sie auch umfassende Informationen zum Thema Seitenabstand Radfahrende (Factsheet, ausländische Beispiele, …) ,