klima:aktiv mobil Förderprogramm 2024
(Einreichungen bis 28.2.25, 12 Uhr möglich)
Das klima:aktiv mobil Förderprogramm dient der finanziellen Fahrrad-Förderung für Gemeinden, Tourismus- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Betriebe. Gefördert werden u. a. die Umsetzung von Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen (beispielsweise die Errichtung von Radinfrastruktur, Jobrad, (E-)Transport- und (E-)Faltrad)
Bitte an einreichende Gemeinden: Wenn Sie die Geh- und Radweg-Förderung auch bei der Landes-Radrouten-Förderung einreichen, bitte bei der klimaaktiv-Fördereinreichung (digitales Förderformular) Land Salzburg bei „andere Projektpartner“ eingeben.
WICHTIG: Unbedingt vor der ersten Bestellung die Fördereinreichung abschicken, weil diese nur dann gültig ist.
Ansprechpersonen zur kostenfreien Förderberatung für Gemeinden (wir empfehlen, vor der Absendung des Förderformulars unbedingt Kontakt aufzunehmen):
komobile Gmunden GmbH
Raphael Glück
Eva Seebacher
Kirchengasse 3, 4810 Gmunden
Telefon: +43 7612 70 911
E-Mail: gmunden@komobile.at
Förderung Landesradrouten für Gemeinden
Das Land Salzburg hat gemeinsam mit den Gemeinden und Regionalverbänden das Radroutenkonzept des Landes überarbeitet bzw. ist derzeit dabei. Nun gibt es ab sofort für die Salzburger Gemeinden eine neue Förderung für alltagstaugliche Rad-Infrastruktur, wie sie im Landes-Radroutenkonzept festgelegt ist. Das Land Salzburg fördert nun neu auch Verbesserungen für den Radverkehr auf Gemeindestraßen, wie im abgestimmten Konzept festgelegt wurde.
60 Prozent Landes-Förderung
Bisher hat das Land Salzburg überwiegend Radwege entlang der Landesstraßen finanziert. Viele Radrouten führen aber über Gemeindestraßen und dies wurde bisher vom Land nicht unterstützt. Nun können die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen bei Radrouten, die im Besitz der jeweiligen Gemeinde sind, mit 60 Prozent finanziell gefördert werden.
Diese neue Förderschiene unterstützt die Gemeinden dabei, die Maßnahmen rasch umzusetzen. Ziel ist es, ein durchgängig sicher befahrbares Landes-Radrouten-Netz für den Alltags-Radverkehr zu schaffen. Unterstützung gibt es für konkrete Planungen und Maßnahmen, die der Verbesserung der Verhältnisse im Radverkehr dienen und die im Landes-Radrouten-Netz genannt sind. Die Unterstützung richtet sich ausschließlich an die Salzburger Gemeinden. Geld gibt es beispielsweise für Markierungsarbeiten, bauliche Maßnahmen inklusive Planung, Belagsverbesserungen oder für die Verbreiterung eines Radwegs. Nicht gefördert wird der Grundkauf. Vor der Auftragserteilung beziehungsweise Durchführung muss schriftlich um die Förderung angesucht werden.
Hier finden Sie die Übersicht zum Förderablauf.
Zielnetz Landesradrouten
Das Zielnetz für die Landesradrouten wurde mittlerweile fertig gestellt und ist unter folgendem Link einsehbar:
Verkehr (salzburg.gv.at)
Schritte zur Ansicht der Landesradrouten:
Hier finden Sie die Förderrichtlinie Landesradrouten
Anlage 1 zur Förderrichtlinie zeigt welche Maßnahmen (Planung und Durchführung von Bau, Belagsarbeiten, Verbreiterung, Markierung, …) im Landesradroutennetz wie gefördert werden.
Eine Antragstellung ist im GemSala (Gemeindeportal Salzburg Land) über das Kommunalnet (im Login-Bereich) unter dem Reiter Werkzeuge möglich (bitte vorher Kontakt mit Referat 6/12 Land Salzburg).
Erforderliche Beilagen:
- Planliche Darstellung des Projekts
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
Förderung für überdachte Radabstellanlagen bei Bushaltestellen
Der SVV (Salzburger Verkehrsverbund) fördert die attraktive Ausstattung von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs. Förderbar sind Maßnahmen an Haltestellen, die vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden.
Qualitätskriterien für Radabstellanlagen
Information und Förderantrag: E-Mail: Hermann.Riedl@salzburg-verkehr.at, Tel: +43 662 87 57 87 – 800
Infos zu Radabstellanlagen:
klimaaktiv Förderung Radabstellanlagen für Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden (Einreichungen bis 28.2.25, 12 Uhr)
Die Errichtung von Radabstellanlagen sowie E-Ladestationen wird vom Klimaschutzministerium (BMK) auch 2024/2025 unterstützt. Betriebe, Gemeinden und Vereine können die Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung deckt die Anschaffung und Sanierung (sofern dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird) von versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen für mindestens 10 Fahrräder, sowie die Anschaffung dazugehöriger E-Ladepunkte (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen. Beispielsweise können mit dieser Förderung Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“ und auch überdachte Anlehnbügel unterstützt werden. Auch Radabstellanlagen ohne Überdachung bzw. in Gebäuden sind förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Radabstellanlage (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum aus. Bei E-Ladestationen ist zudem zu beachten, dass nur Anlagen mit Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern gefördert werden.
Höhe der Förderung (max. 30 Prozent):
Pro überdachtem Abstellplatz (bei Neuerrichtung der Überdachung für Radabstellplätze): € 400,-
Pro Abstellplatz ohne Überdachung (bzw. für Radabstellplätze in Gebäuden): € 200,-
Pro Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung: € 100,-
Der Antrag auf Förderung kann nach Umsetzung des Projektes gestellt werden, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung. Die Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln.
Weitere Infos
50 % Landes-Förderung für kommunale Verkehrskonzepte
Das Land Salzburg fördert die Entwicklung von kommunalen Verkehrskonzepten auf konzeptioneller Ebene.
Dies muss beinhalten:
- kommunale verkehrspolitische Ziele festlegen
- funktionale Gliederung des Straßen- und Wegenetzes im Planungsraum erarbeiten
- Problemanalysen für Fuß-, Rad-, Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr erstellen
- Maßnahmenuntersuchung für Fuß-, Rad-, Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr, Mitfahrbörsen/Carsharing, Bikesharing, Mikro-ÖV, Kooperationen etc. durchführen
- unter Einbeziehung der Bevölkerung
Auch Projekte die einen Teilbereich eines Gesamtverkehrskonzeptes bearbeiten sind förderfähig (z.B. kommunale Fuß- oder Radverkehrskonzepte).
Ein Zusammenschluss von mehreren Gemeinden zur Entwicklung von regionalen Verkehrskonzepten ist möglich.
Gefördert werden Projekte auf konzeptioneller Ebene, nicht Einreich- und Detailplanungen.
Die Förderung beträgt die Hälfte der Bruttokosten, maximal 35.000 Euro pro Gemeinde und Projekt. Bei der Bearbeitung von Teilbereichen oder gemeindeübergreifenden Verkehrskonzepten muss die maximale Förderhöhe mit dem Land abgestimmt werden.
Information und Förderantrag: E-Mail: mobil@salzburg.gv.at, Tel: 0662/8042 – 4569
Hier finden Sie Infos zur Förderung.