Gesetzesänderung ermöglicht temporäre Fußgängerstraßen in Städten und Gemeinden
Der Nationalrat hat am Freitag, 3. 4. 2020 beschlossen, dass Städte und Gemeinden während der Coronakrise einfacher Straßen für den Durchfahrtsverkehr sperren und für Fußgänger öffnen können. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Teil des COVID-Gesetzespaktes.
Die Klimaschutzministerin zu den Gründen: „Gehsteige bieten oft zu wenig Platz, um den geforderten Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. Gerade in Städten ist das ein Problem. Temporäre Fußgängerstraßen können hier helfen, indem sie Platz schaffen“.
Ob Straßen in temporäre Fußgängerstraßen umgewandelt werden, entscheiden Städte und Gemeinden eigenständig. Die Änderungen der StVO sieht vor, dass die Behörde durch Verordnung auf einzelnen Straßen und Straßenabschnitten die Fahrbahn dauernd oder für bestimmte Zeiten für Fußgänger freigeben kann. Möglich ist das, wenn keine erheblichen Interessen am ungehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen. Derzeit ist auch auf für den Verkehr gesperrten Fahrbahnen das Gehen nicht erlaubt. Das Zufahren, etwa zu Garageneinfahrten, ist genauso wie das Fahrradfahren auf den betroffenen Straßenabschnitten weiterhin erlaubt.
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