Gute Nachricht: Fahrradwerkstätten sind geöffnet
Zurzeit steigen viele Menschen für ihre täglich notwendigen Wege auf das Fahrrad um und sind so auch im Sinne ihrer Gesundheit mit Abstand unterwegs. Damit das gut und verkehrssicher möglich ist, können Fahrräder zum Service und für Reparaturen in eine Fahrradwerkstatt gebracht werden. Denn Fahrradreparaturwerkstätten sind laut dem Bundesministerium vom Betretungsverbot gemäß § 2 Z 21 der Verordnung ausgenommen.
Das BMSGPK hat nach gemeinsamer Abstimmung mit dem Verkehrs- und Klimaschutzministerium BMK auch für Fahrrad-Werkstätten die Ausnahme vom Betretungsverbot analog zu Kfz-Werkstätten klargestellt: „Neben KFZ Werkstätten können auch Fahrradreparaturwerkstätten geöffnet bleiben. Beide sind vom Betretungsverbot ausgenommen. (20.3.2020)“
Viele Fahrradwerkstätten bieten bereits seit einer Woche einen „kontaktlosen“ Reparatur-Service an, bei dem das Rad ohne Betreten der Werkstatt übergeben wird und haben geänderte Öffnungszeiten.
Übrigens, wenn Sie unterwegs eine Panne haben, können Sie die Nothilfe des ÖAMTC (österreichweit unter der Notrufnummer 120) anrufen. Dort wird auch Radfahrenden geholfen, wenn die Zufahrt für den Pannenfahrer auf Straßen mit öffentlichem Verkehr möglich ist.
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