höhere Verkehrsstrafen
KFG – Novelle: Seit 1. Mai 2023 gelten höhere Verkehrsstrafen u. a. für telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Die Strafe für Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung wird auf 100 Euro verdoppelt.
Höhere Strafen gibt es auch für Motorradfahren ohne Helm, im Auto nicht angeschnallt fahren (50 Euro statt bisher 25 Euro).
Für telefonierende Radfahrende ohne Freisprecheinrichtung gilt eine Geldstrafe von € 50,-. Wenn die Zahlung des Strafbetrages verweigert wird, ist von der Behörde eine Geldstrafe bis zu € 72 zu verhängen.
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