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KFV-Broschüre „Geschwindigkeitsreduktion in schutzbedürftigen Bereichen“

Seit dem 1. Juli 2024 können Gemeinden Tempo-30 Bereiche (alternativ 40 oder 20) einfacher, kostengünstiger und unbürokratischer verordnen. Die neue Regelung ermöglicht eine gezielte Geschwindigkeitsreduzierung in Schutzbereichen wie Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen, ohne aufwendige Gutachten. Dies verbessert nachhaltig die Verkehrssicherheit und schützt Leben. Das KFV hat eine Broschüre dazu erstellt und informiert über die neuen Verordnungsmöglichkeiten und deren Vorteile (inkl. praktische Tipps für die Umsetzung).

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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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