Neu in Deutschland ab 14.12.2016: Eltern dürfen mit Kindern auf dem Gehsteig radeln
Seit 14. Dezember 2016 können radfahrende Eltern in Deutschland mit ihren Kindern auf dem Gehsteig radeln und so ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr besser erfüllen: Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehsteig begleiten darf (zwei Erwachsene mit Kind sind nicht erlaubt). Außerdem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf „baulich angelegten Radwegen“ fahren. Davon sind jedoch Radfahr- und Mehrzweckstreifen (in Deutschland heißen sie Schutzstreifen) ausgeschlossen.
Durch die StVO-Novelle hat die Begleitperson das Kind besser im Blick, was das Sicherheitsgefühl verbessert. Bisher wurde durch parkende Autos oder Grünflächen der Sichtkontakt zwischen Eltern und Kindern stark eingeschränkt.
Wenn zum Überqueren einer Fahrbahn der Gehsteig verlassen wird, müssen Kinder und ihre Begleitperson absteigen und schieben.
Fußgänger haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang.
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