neue Bestimmungen für den Rad-Verkehr in der Schweiz
Ab dem 01. Jänner 2021 gelten in der Schweiz neue Bestimmungen für den Verkehr. Auch für Radfahrende gibt es Neuerungen:
Rechtsabbiegen bei Rot
Dank der guten Erfahrungen mit einem dreijährigen Pilotversuch in Basel hat der Bundesrat beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende einzuführen. Das Abbiegen ist aber nur an den Ampeln erlaubt, an denen die entsprechende Zusatztafel angebracht ist.
Kinder dürfen mit dem Rad auf den Gehtsteig
Dort, wo Radstreifen und -wege (in der Schweiz Velostreifen und Velowege) fehlen, dürfen Kinder künftig bis zum zwölften Geburtstag auf dem Gehsteig fahren. Die Regelung gilt auch für verkehrsberuhigte Strassen. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche rücksichtsvoll fahren und haben keinen Vortritt gegenüber Fussgängern. Es wird empfohen, dass Kinder, wenn sie sich sicher genug fühlen, in verkehrsberuhigten Zonen auf der Strasse fahren und so auch üben, sich im Strassenverkehr zurecht zu finden.
Vortritt auf Radrouten
Neu ist es den Gemeinden erlaubt, in Tempo-30-Zonen, die als Radrouten dienen, den Rechtsvortritt zu Gunsten des Fahrrads aufzuheben. So sollen Radfahrerinnen und -fahrer zügiger vorankommen. Die Strassen können mit dem Radpiktogramm markiert werden.
Aufstellbereich mit gelbem Balken
Der Aufstellbereich ermöglicht es Velofahrenden an der Kreuzung vor den Autos zu halten. (Foto: Pro Velo)
Velosack wird zum Aufstellbereich
Ab 1. Januar 2021 kann der gelbe Balken, genannt Velosack oder ausgeweiteter Radstreifen, auch ohne Veloweg vor den weissen Haltebalken markiert werden. Velos können so vor den Autos halten und sind beim Geradeausfahren vor rechtsabbiegenden Motorfahrzeuen geschützt.
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