Neue Richtlinien für die Radverkehrsplanung in Österreich
Am 1. April 2022 erscheint die neue RVS Radverkehr. Die RVS-Richtlinien bilden neben den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Planungsgrundlage für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen und werden von der Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) herausgegeben. Ziel der Richtlinien ist die Schaffung eines einheitlichen Qualitätsniveaus bei Planung, Bau und Betrieb nach dem Stand der Technik. Die RVS 03.02.13 Radverkehr ist bei Neu- und Umplanung aller für den Radverkehr zugelassenen öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden und enthält die empfohlenen Ausstattungsmerkmale, damit sämtliche Anlagen für den Radverkehr bestimmten Qualitätskriterien entsprechen.
Welche Neuerungen sind in den Radverkehrs-Richtlinien 2022 enthalten?
- Grundbreiten mit Zuschlägen je nach Radverkehrsstärke (statt früher Mindest- und Regelbreiten)
- Radverkehrsplanung ist Angebotsplanung
- Sharrows und Boden-Wegweisung
- Radschnellverbindungen
- Fahrradabstellanlagen (2,4 m² Brutto-Platzbedarf je Fahrradabstellplatz)
Bauen wo noch niemand radelt: Anlageart und Angebotskriterium
Die Kriterien für die Auswahl von Radfahranlagen wurden erneuert: In erster Linie ist die Anlageart von der Hierarchie der Radroute, den Kfz-Geschwindigkeiten und den Kfz-Verkehrsstärken abhängig. Bei der Neuplanung von Radfahranlagen ist auch der zukünftige Bedarf abzuschätzen und es gilt der Grundstz: Radverkehrsplanung ist auch Angebotsplanung.
Die Radverkehrsstärke bestimmt die Breite der Radverkehrsanlage
Die Mindest- und Regelbreiten der RVS 2014 werden nun durch Grundbreiten mit Aufschlägen je nach Radverkehrsstärke ersetzt. Die Ausbaustufen (A, B, C, D). bestimmen das geeignete Netzelement (Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radweg, Geh- und Radweg) abhängig von der Routenhierarchie, dem KFZ-Kriterium und der zu erwartenden Radverkehrsstärke. Die Gesamtbreite der Radfahranlage ergibt sich aus der Summe der Grundbreite und dem notwendigen Zuschlag (ehemals „Schutzstreifen“), abhängig von der Art der an die Radfahranlage angrenzenden Nutzung.
Der Pfeil auf der Fahrbahn: „Sharrows“
Bei „Sharrows“ handelt es sich um eine Bodenmarkierung, die ein Pfeilsymbol (Doppeldach) und ein Fahrradsymbol kombiniert. Damit soll auf den Radverkehr auf der Fahrbahn besonders hingewiesen werden. Außerdem dienen sie Radfahrenden als Vorgabe einer geeigneten und sicheren Fahrlinie, um „Dooring“ und zu knappes Überholen durch Kfz-Lenkende zu vermeiden. „Sharrows“ sind kein Ersatz für eine Radfahranlage oder für eine Wegweisung!
Wegweisung mittels Bodenmarkierungen möglich
Zur Unterstützung der Orientierung kann zusätzlich zu Verkehrszeichen die Wegweisung auch durch Bodenmarkierungen ergänzt werden. Mit einer Zusammensetzung aus zwei bis vier übereinander angeordneten grünen Blöcken mit weißem Symbol kann eine Markierung auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden.
Mehr Platz zum Parken: Fahrradabstellanlagen
Die neue RVS enthällt auch das Thema Fahrradabstellanlagen. Die Positionierung, der Platzbedarf und die Erschließungswege und unterschiedliche Abstellsysteme werden beschrieben. Auch Qualitäten für Kurzzeit- bzw. Langzeitparken sowie Erfordernisse für Spezialfahrräder wie Lasten- oder Kinderfahrräder sind enthalten. Zum ersten Mal wird auch ein 2,4 m² Brutto-Platzbedarf je Fahrradabstellplatz inkl. anteiliger Rangierfläche bzw. Fahrgasse genannt.
Quelle und Foto:
Radkompetenz
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