neue, rote Tafel mit Länderkennzeichen für Radtransport am Heck
Wenn durch den Rad-Heckträger das hintere Kennzeichen verdeckt wird, kann entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die roten Kennzeichen waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das ‚A-Pickerl‘, darauf war.
Mit 12. April 2021 gilt: die neuen roten Kennzeichentafeln für Rad-Heckträger gelten auch im Ausland, denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. Es besteht keine Umtauschpflicht! Wer bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen.
Verwendet man im Ausland noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das „A-Pickerl“ angebracht werden.
Notwendig bleibt es, die länderspezifischen Regeln zur Befestigung des Rades zu kennen.
In Italienmuss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50×50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.
In Ungarn muss überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40×40 cm Größe markiert werden. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen.
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