Neuer Förder-Call: Intermodale Schnittstelle Radverkehr (ISR 8)
Im Mittelpunkt dieses Förderprogramms steht die Erhöhung des Anteils des Radverkehrs im Alltag, insbesondere an der Schnittstelle zum öffentlichen Verkehr (qualitativ hochwertige bzw. verbesserte Infrastrukturmaßnahmen bei Bahnhöfen und Haltestellen).
Gefördert werden:
• Umsetzungsmaßnahmen (50% Förderquote) z.B.: Errichtung und/oder Verbesserung von Radabstellanlagen, Wartungs- und Servicestationen
Begleitmaßnahmen und Planungsleistungen (30% Förderquote) z.B.: Kommunikation, Information und Erfolgskontrolle
• Grundlagenarbeiten (30% Förderquote) z.B.: Studien / Konzepte
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften auf Landes- und Gemeindeebene, Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften (Gemeindeverbände, Regionalverbände) und kommunale Gesellschaften.
Der Call schließt am 29. September 2017.
Informationen (Leitfaden, Informationsbroschüre und Antragsformular) dazu gibt es auf der
Schig-Webseite.
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