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neuer Leitfaden: Pedelec & S-Pedelec als attraktive Alternative zum Auto

Ein neuer
Leitfaden „Aktiv mobil am Arbeitsweg – Pedelec & S-Pedelec als attraktive Alternative zum Auto“ liefert Information und Motivation für Unternehmen, Gemeinden und Länder.

Arbeitswege spielen eine große Rolle in Sachen Mobilität. Pro Werktag werden in Österreich rund 75 Millionen Personenkilometer auf Arbeitswegen zurückgelegt. Während der Pkw auf rund 45 % aller Wege zum Einsatz kommt, wird er auf Arbeitswegen zu rund 60 % genutzt. Das S-Pedelec mit elektrischer Tretkraftunterstützung bis zu 45 km/h kann ein Baustein im Angebotsmix künftiger Alltagsmobilität sein.

Das hohe Potenzial einer Verkehrsverlagerung vom Pkw auf das Pedelec wurde im Vorarlberger Projekt LANDRAD in einem einjährigen Flottenversuch mit 500 Elektrofahrrädern erforscht und dokumentiert. Gefragt ist allseitiges Bewusstsein für das höhere Tempo elektrifizierter Fahrräder – ihre Annäherungsgeschwindigkeit wird von anderen StraßenbenutzerInnen noch immer oft unterschätzt. Das höhere Tempo und Gewicht der (S-)Pedelecs garantieren auch bei Fahrmanövern wie Bremsen oder Kurvenfahren neues Fahrgefühl: die andersartige Dynamik erfordert besondere Achtsamkeit.

Pedelecs & S-Pedelecs im Vergleich: Hier die typischen Eigenschaften von Pedelecs und S-Pedelecs und die für diese Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Regeln.

Pedelec

  • Rechtlich betrachtet ein Fahrrad
  • Tretkraftunterstützung bis 25 km/h
  • Im Vergleich zum Fahrrad höhere Durchschnittsgeschwindigkeit
  • Nicht verpflichtend, aber wichtig: Ein guter Fahrrad- oder Pedelec-Helm bietet wesentlichen Schutz.
  • Anschaffungskosten: etwa doppelt so hoch wie jene eines vergleichbaren Fahrrads
  • Mitnahme im Zug: rechtlich gleichgestellt mit dem Fahrrad
  • Mitnahme im Bus: meist verboten (Ausnahme: faltbares Pedelec)
  • Benützungspflicht für Radfahranlagen
  • Typischer Einsatzbereich auf Arbeitswegen: Pendlerdistanzen bis 15 km
  • Auf Radwegen gilt: Einhaltung einer Annäherungsgeschwindigkeit von max. 10 km/h vor ungeregelten Überfahrten
  • Immer und überall gilt: Rücksichtnahme auf langsamere Radfahrer und Fußgänger

S-Pedelec

  • Rechtlich betrachtet kein Fahrrad mehr
  • Kennzeichen- und Versicherungspflicht
  • Führerscheinpflicht (AM oder alle anderen Führerscheine)
  • Motorradhelmpflicht
  • Verbot der Benutzung von Radfahranlagen
  • Im Vergleich zum Fahrrad und Pedelec höhere Durchschnittsgeschwindigkeit
  • Vor allem in der Ebene schneller als das Pedelec, Tretkraftunterstützung bis 45 km/h
  • Anschaffungskosten: ca. 2,5-mal so hoch wie jene eines vergleichbaren Fahrrads
  • Höhere Anforderungen an Werkstatt und laufende Wartung: Ersatzteile müssen konform zur Betriebserlaubnis sein, jährliche Überprüfung nach § 57a
  • Mitnahme weder im Zug noch im Bus erlaubt (Ausnahme: faltbares S-Pedelec)
  • Typischer Einsatzbereich auf Arbeitswegen: Pendlerdistanzen bis 25 km
  • Auch wenn es verlockend sein mag, mit dem S-Pedelec Radwege zu benutzen, sieht die StVO derzeit nur die Nutzung der für Kfz zugelassenen Verkehrsflächen vor. Der Platz von S-Pedelecs ist daher auf der Fahrbahn.
  • Neuer Leitfaden: Information, Impulse & Ideen

Die Empfehlungen des Leitfadens basieren auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts „POSETIV – Potenzial von S-Pedelecs als effektive Mobilitätsalternative“, das im Rahmen des FTI-Programms „Mobilität der Zukunft“ vom Bundesministerium für Klimaschutz gefördert und von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft abgewickelt wurde.


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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