Neuerungen beim Jobticket ab 1.1.2023
Bisher konnte ein Jobticket NICHT mit der Pendlerpauschale kombiniert werden, ab 1.1.2023 ist dies möglich. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass die Pendlerpauschale ab 2023 nur noch um den Wert des Jobtickets reduziert wird und es nicht zu einem gänzlichen Entfall kommt.
Bereits seit 1.7.2021 können Wochen-, Monats-, und Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel von Arbeitgeber:innen als Jobtickets sozialabgaben- und sachbezugsfrei sowie ohne Lohnnebenkosten erworben werden, wenn diese zumindest am Wohn- oder Arbeitsort der Mitarbeiter:innen gültig sind. Es ist auch möglich, dass die Mitarbeiter:innen das Jobticket selbst erwerben und die Kosten teilweise oder zur Gänze erstattet bekommen.
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