neues klimaaktiv mobil Förderprogramm gestartet
Mit 01.04.2022 startete die Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 28.02.2023, 12:00 Uhr möglich.
Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
- Nachrüsten Fahrradparken
- Fußverkehr
- Einrichtung eines Radverleihs
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf das Förderband
- Transportrationalisierung
- Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
WICHTIG: Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Genaue Informationen finden sich im
Leitfaden.
Hier geht es zum
Onlineantrag Mobilitätsmanagement.
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