Fahrradparken
Abstellanlagen stellen neben dem Routennetz die wichtigste Radfahrinfrastruktur dar. Komfortable und sichere Abstellmöglichkeiten sind eine wichtige und effiziente Maßnahme zur Förderung des Alltagsradverkehrs. Fahrradabstellanlagen bestimmen maßgeblich darüber, ob das Fahrrad im Alltag genutzt wird.
Besonders bei der Wohnung sind qualitative Abstellmöglichkeiten förderlich für den Radverkehr. Idealerweise sind die Abstellplätze nahe bei der Wohnung bzw. beim Hauseingang. Barrierefreier Zugang (ebenerdig oder über leicht befahrbare Rampen), gute Beleuchtung und Witterungsschutz sind wichtige Kriterien für attraktive Radabstellanlagen.
Im Bautechnikgesetz des Landes Salzburg sind auch die Radabstellanlagen (bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen, bei Betrieben und sonstigen Einrichtungen) geregelt. In der Fahrradabstellplätze-Verordnung ist die bauliche Ausgestaltung der Fahrradabstellplätze und -räume geregelt (Gültig seit 1.10.2021)
Schlüsselzahlen für Stellplätze: Für bauliche Anlagen wurden Schlüsselzahlen für die mindestens zu schaffenden Stellplätze (KFZ und Fahrrad) festgelegt.
Tipp für Gemeinden: Gemeinden können mit einfacher Mehrheit eine höhere Anzahl an Rad-Abstellanlagen in ihrer Gemeinde festlegen.
Mit der Zunahme an qualitativ hochwertigen und teuren Fahrrädern (Pedelecs) steigen auch die Anforderungen an die Qualität dieser Infrastrukturkomponente. Das Land Salzburg hat dazu einen „Leitfaden Fahrradparken“ erstellt.
Diese Broschüre mit allen wichtigen Informationen soll helfen, Radabstellanlagen richtig zu planen und zu realisieren. Zielgruppe sind Mitarbeitende von Gemeinden, Stadt- und Verkehrsplanende, Betriebe, Bauträger, Architektinnen und Architekten sowie für die interessierte Öffentlichkeit.
- Grundsätze des Fahrradparkens
- Standorte von Abstellanlagen
- Rechtliche Rahmenbedingungen im Land Salzburg
- Checkliste zur Planung und Umsetzung
- Fördermöglichkeiten für Gemeinden und Betriebe
- Produktinformation
- Bezugsquellen für Abstellanlagen
Download Leitfaden (pdf, 2MB)
Förderungen:
Informationen zu Förderungen für überdachte Radabstellanlagen bei ÖV-Haltestellen finden Sie hier.
klimaaktiv Förderpauschale Nachrüstung Fahrradparken
Seit 12. April 2021 sind wieder Fördereinreichungen bei klimaaktiv möglich. Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden. Die Förderung beträgt pro Abstellplatz 400 Euro bzw. 700 Euro in Verbindung mit einem E-Ladepunkt. Die Antragstellung ist erst nach Umsetzung des Vorhabens möglich, jedoch max. sechs Monate nach Rechnungslegung. Weitere Informationen
Aktuell gibt es auch eine Bundesförderung (Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement), die unter anderem Radabstellanlagen, (mit und ohne E-Ladestationen) fördert. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budges bis längstens 26.2.2021 (12 Uhr) möglich.
Bei der Planung von Radabstellanlagen zu berücksichtigen ist auch das Salzburger Bautechnikgesetz.
Die Zahl der mindestens zu schaffenden Stellplätze ergibt sich aus den Schlüsselzahlen gemäß der Anlage 2.
Bei Bauten mit mehr als fünf Wohnungen sind je zwei Abstellplätze für Fahrrädern pro Wohnung vorzusehen.
Bitte beachten Sie bei der Positionierung der Radabstellanlagen: Wenn angebotene Fahrradparkplätze nicht in den Alltagsablauf passen, Umwege oder anderen Mehraufwand erfordern, dann werden sie nicht genutzt.
Konzept Fahrradparken Stadt Salzburg
Die Stadt Salzburg hat 2022 das Fahrradparkkonzept präsentiert, das vom Verkehrsplanungsbüro con.sens erstellt wurde.
Für das Innenstadt-Radparken wurden einige Prinzipien festgelegt:
- großes und stadtbildverträgliches Grundangebot an fixen Radständern und keine temporären Radständermodelle
- Grundangebot auch abseits der Innenstadt
- Temporäre Radständer bei Bedarf und zeitlich limitiert (z.B. Kinderstadt, Volksgartenfest)
- Es wird in Kauf genommen, dass der Bedarf an Kurzparkstellplätzen zu bestimmten Zeiten und in gewissen Bereichen nicht zur Gänze mit Radständern gedeckt werden kann
- Frei abgestellte Fahrräder werden akzeptiert, solange sie nicht zu unzulässigen Behinderungen führen (z.B. Linzergasse)
- Wenn in bestimmten Bereichen die Errichtung von Radstellplätze nicht möglich ist – zum Beispiel in der Linzer Gasse oder der Getreidegasse – erfolgt die Anordnung „am Weg dorthin“ bei den Zufahrten bzw. entlang wichtiger Radrouten (z. B. Salzach)
- Die Barrierefreiheit und Befahr- bzw. Begehbarkeit müssen stets gegeben sein
- Radboxen für Pendler:innen
Neu ist die Festlegung, dass Radboxen prioritär für Pendler:innen an den Haltestellen aufgestellt werden. Für Bewohner:innen mit Hauptwohnsitz werden Radboxen im öffentlichen Raum nur dann zur Verfügung gestellt, wenn keine zumutbare Abstellmöglichkeit besteht und eine körperliche Einschränkung vorliegt (Behindertenrad) oder es sich um eine Familie mit Kindern (Kinderanhänger) handelt.
Ein neuer Radbügel eines Salzburger Start-up (Velovio, Modell ARC) wurde für die Altstadt gemeinsam mit dem Radkoordinator entwickelt.
In Vorbereitung sind Parkmarkierungen für Lastenräder, z.B. in der Schanzlgasse (Kindergarten) und rund um die Schranne.
Am Platzl wird an einem Pilotversuch „Tagesparker“ gearbeitet. Damit soll der bestehende, ständig überlastete Radständer von Dauerparkern befreien werden.
In diesem Video sehen Sie, wie das „Salzburger Modell“ der überdachten Radabstellanlage benutzt werden soll.