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Wie und wo darf ein Fahrrad abgestellt werden?

Laut StVO sind Fahrräder so abzustellen, dass sie weder umfallen noch verkehrsbehindernd sind. Auf Gehsteigen dürfen Fahrräder nur dann abgestellt werden, wenn der Gehsteig breiter als 2,5 Meter ist. Fahrräder dürfen auch in der Parkspur abgestellt werden.

Bitte achten Sie beim Abstellen von Fahrrädern darauf, dass taktile Bodenmarkierungen (für Menschen mit Sehbehinderungen) sicher benutzbar bleiben.

Infos zu „Fahrrad abstellen“, wie und wo Fahrräder geparkt werden dürfen, hat die Mobilitätsagentur Wien zusammen gestellt. 

Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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