Rad-Infrastruktur
Radinfrastruktur ist wichtig, damit sich die Menschen sicher fühlen und fürs Radfahren entscheiden (Radverkehrsplanung ist Angebotsplanung).
Auch in der Straßenverkehrsordnung ist die Berücksichtigung des Radverkehrs vorgeschrieben: StVO §43, (9) „Die Behörde hat bei der Erlassung von Verordnungen gemäß Abs. 1 lit. b Bedacht zu nehmen, ob die Maßnahme dem Fahrradverkehr bzw. Fußgängerverkehr dient, sofern sich die Verordnung auf Straßen bezieht, auf denen nicht motorisierter Verkehr zulässig ist.“
Kopenhagener Planungs-Richtlinie
Der „Copenhagenize Bycicle Planning Guide“ ist eine Orientierungshilfe für die Infrastruktur, abhängig von der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs.
bis 30 km/h:
Führung im Mischverkehr: Es ist keine separate Infrastruktur für Radfahrende notwendig.
bis 40 km/h:
Abmarkierungen: Rad- bzw. Mehrzweckstreifen.
bis 60 km/h:
getrennte Radstreifen
ab 70 km/h:
mit Trennstreifen separierte Radwege.
Wenn Radstreifen neben Parkstreifen platziert werden, sollten diese auf der rechten Seite der geparkten Autos situiert werden.
Pumptracks, Bikeparks und Radübungsgärten gibt es in verschiedenen Gemeinden im Bundesland (z.B.: Grödig, Koppl, Leogang, Mittersill, Salzburg, Wals)
Derzeit wird ein Pilotprojekt zur Radwegweisung mit dem Regionalverband Salzburger Seenland durchgeführt. In Abstimmung mit den Gemeinden wird das Beschilderungskonzept erstellt, das RVS-konform ist.
Abstellanlagen stellen neben dem Routennetz die wichtigste Radfahrinfrastruktur dar. Komfortable und sichere Abstellmöglichkeiten sind eine wichtige und effiziente Maßnahme zur Förderung des Alltagsradverkehrs.
Stadt und Land Salzburg errichten jedes Jahr neue Radwege, Lücken im Rad-Netz werden geschlossen und die Sicherheit für Radfahrende verbessert. Wir zeigen Ihnen ausgewählte Beispiele von neuer Radinfrastruktur.
Die Richtlinie des Landes Salzburg soll die in den verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (StVO 1960, Bodenmarkierungsverordnung, Straßenverkehrszeichenverordnung, Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) enthaltenen Bestimmungen für die praktische Anwendung einheitlich und verständlich machen.
Fahrradstraße und Begegnungszonen
Die Gesetzesnovelle vom 31.3.2013 ermöglicht Städten und Gemeinden die rechtliche Möglichkeit, Fahrradstraßen und Begegnungszonen zu errichten. Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende sowie zu Fußgehende Vorrang.
Die interaktive Verkehrsunfallkarte der Statistik Austria ermöglicht sowohl einen Überblick über die Unfälle auf Bezirks- und Gemeindeebene, als auch Angaben zu einzelnen Unfällen für die Jahre 2013 bis 2015.