Grünpfeil
Grünpfeil für Radfahrende
Die StVO (Straßenverkehrsordnung)-Novelle gilt seit 1.10.2022 und bringt Verbesserungen für Radfahrende und Zufußgehende: z.B. Der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden ist ab nun gesetzlich geregelt; neben einem Kind darf grundsätzlich geradelt werden, außer auf Schienenstraßen und Grünpfeil für Radfahrende ist nach vorheriger Prüfung bei Kreuzungen möglich. Die FSV-Einsatzkriterien für die Zusatztafel mit Grünpfeil für den Fahrradverkehr sind veröffentlicht und unter klimaaktivmobil.fsv.at kostenlos verfügbar. In der Stadt Salzburg wurden bereits erste Grünpfeile verordnet und angebracht, wie z.B. in der Schallmooser-Hauptstraße Richtung „Kleines Theater“.
Seit Frühjahr 2022 werden klimarelevante Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) von klimaaktiv mobil kostenfrei zur Verfügung gestellt. Seit Anfang 2023 ist das neue RVS-Arbeitspapier Nr.36 „Einsatzkriterien für die Zusatztafel mit Grünpfeil für den Fahrradverkehr“ erschienen, das Voraussetzungen des Rechtsabbiegens bei Rot für Radfahrende reguliert.
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Sichere Kreuzungen
Die meisten Unfälle mit Radbeteiligung ereignen sich an Kreuzungen. Deshalb sollte auf die Gestaltung der Kreuzungen besonderes Augenmerk gelegt werden.
Wie werden sichere (radfahrfreundliche) Kreuzungen gestaltet?
- Abgesetzte Radwege an Kreuzungen zur Fahrbahn hinführen
- Radwege bei Einmündungen aufpflastern, um die Vorfahrt der Radfahrenden zu verdeutlichen.
- Einmündungen und Grundstückszufahrten farbig markieren
- Grundstückszufahrten mit Hinweisen (und Spiegeln) versehen
- Poller im Kreuzungsbereich, die das Parken dort verhindern (sorgt für freie Sicht).
Mängel bei Kreuzungen und Grundstückseinfahrten
SO NICHT:
- Radwege an Einmündungen und Kreuzungen unzureichend oder gar nicht markiert und daher für Autofahrende schwer erkennbar.
- Radwege so weit von der Straße abgesetzt, dass Autofahrende Radler an Kreuzungen und Einmündungen erst sehr spät sehen.
- Haltelinien an Ampeln für Fahrradfahrende auf der gleichen Höhe: So können Autofahrende Radfahrende leicht übersehen.
- stark befahrene Straßen ohne Absicherungen wie Mittelinseln oder Ampeln
- Sichtbehinderungen (wie z.B. Litfaßsäulen, Werbetafeln, Mauern, Hecken)
- Ampeln schalteten für die Radfahrenden nicht früher auf Grün als für den restlichen Verkehr (Gefahr, dass Radler von abbiegenden Fahrern übersehen werden)
Sicher über die Kreuzung: Tipps für Fahrradfahrende
- Reduzieren Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten, besonders, wenn parkende Fahrzeuge oder Hecken die Sicht einschränken.
- Suchen Sie Blickkontakt zu Autofahrenden und vergewissern Sie sich, dass Sie gesehen werden.
- Rechnen Sie bei Rechtsabbiegern damit, dass diese Sie übersehen könnten.
- Nutzen Sie die Radwege auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite. Auch wenn Radwege im Gegenverkehr freigegeben sind, rechnen Autofahrende an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten oft nicht mit Radfahrenden aus der anderen Richtung.
- Melden Sie Sicherheitsmängel in der Radwege-Infrastruktur an die Gemeinde (und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zur Sicherheit).
Sicher über die Kreuzung: Tipps für Autofahrer
- Denken Sie beim Abbiegen immer an Radfahrende und beobachten Sie bei eingeschränkter Sicht auf Radwege, z. B. durch parkende Autos, Hecken oder Werbetafeln, schon frühzeitig den Seitenraum, um zu sehen, ob Radfahrende unterwegs sind.
- Vergessen Sie den Schulterblick nicht!
- Teilweise dürfen Radwege in beiden Fahrtrichtungen befahren werden. Rechnen Sie deshalb beim Ein- oder Abbiegen auch mit Radverkehr aus der Gegenrichtung.
- Radfahrende dürfen stehende Autos rechts überholen
- Auch wenn der Radweg an einer Grundstückseinfahrt optisch unterbrochen ist, z. B. durch das Kopfsteinpflaster der Zufahrt, haben Radfahrende Vorfahrt vor aus- und einfahrenden Autos.
Empfehlungen für Gemeinden
So sieht eine sichere Kreuzung für Radfahrende aus:
- Radweg im Kreuzungsbereich zur Fahrbahn führen
- Haltelinie für Radfahrende mindestens drei Meter vor der für den Kfz-Verkehr markieren
- Ampel für Radfahrende früher auf Grün als die für den Kfz-Verkehr schalten
- Radweg im Bereich der Einmündung farbig markieren
- Randstein auf Fahrbahnniveau absenken
Immer für gute Sichtbeziehungen sorgen, durch:
- regelmäßigen Grünschnitt
- vermeiden von großen Werbetafeln oder sonstigen festen Einbauten im Kreuzungsbereich
- Radwege, die im Kreuzungsbereich nahe am Autoverkehr geführt werden
- vorgezogenen Haltelinien für Radfahrende (> 3 Meter) und Ampelschaltung, die für Radfahrende früher auf Grün schaltet als für den restlichen Verkehr
- Aufstellung von Pollern, die das Parken im Kreuzungsbereich verhindern
- Installation von Spiegeln, wo sie nötig sind
Radwege an Grundstückszufahrten unterbrechungsfrei weiterführen und gute Sichtverhältnisse gewährleisten.
Bei viel befahrenen Straßen Querungshilfen anbieten, wie z. B. Mittelinseln.
Regelmäßig radverkehrsspezifische Unfallanalysen durchführen, um Sicherheitsmängel zu erkennen.