Radwegweisung im Salzburger Seenland
Derzeit wird ein Pilotprojekt zur Radwegweisung mit dem Regionalverband Salzburger Seenland durchgeführt. In Abstimmung mit den Gemeinden wird das Beschilderungskonzept erstellt, das RVS-konform ist. Um eine leichte Orientierung zwischen Gemeinden und Regionen zu ermöglichen, wird eine Zielwegweisung realisiert.
Die Zielwegweisung arbeitet mit Nahzielen (nächst- gelegene Gemeinde) und Fernzielen (Gemeinden mit überregionaler Bedeutung). Touristische Routen werden zusätzlich mit Logo-Tafeln an den Wegweisern angezeigt. Hier ein Beispiel zur Ansicht.
Landesweit einheitliche Wegweisung geplant
Es ist vorgesehen, basierend auf den Erfahrungen des Pilotprojektes, eine landesweit einheitliche Systematik und Form der Wegweisung bzw. Beschilderung zu entwickeln und sukzessive auf das gesamte Bundesland anzuwenden. Der Aufbau und der Unterhalt der Wegweisung erfolgen durch das Land Salzburg, die Regionalverbände und die Gemeinden.
Pilotprojekt Salzburger Seenland
Partner: Land Salzburg, Regionalverband Salzburger Seenland, SalzburgerLand Tourismus GmbH
Hauptfunktion:
Orientierung, speziell fĂĽr Ortsunkundige;
Plus: Imageträger für Radverkehr
Ausgangslage:
Pilotprojekt fĂĽr die landesweite Radroutenbeschilderung
Teilnehmende Gemeinden im Salzburger Seenland: 10 Mitgliedsgemeinden (Berndorf, Henndorf, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt, Obertrum, Schleedorf, Seeham, Seekirchen, Straßwalchen) und die Gemeinden Elixhausen, Bergheim und Eugendorf
Wegweisung:
FĂĽr Alltagsradverkehr (Direktheit) + Freizeitverkehr (Erlebnis-, Erholungswert)
Kombination von Ziel- und Routenwegweisung
durchgängige Zielwegweisung für Hauptverbindungen
RVS-konforme Tabellenwegweiser: Schildergröße 650 x 200 mm;
Zwischenwegweiser: 310 x 310 mm
Für die touristischen Routen sollen Logo-Einschübe die Orientierung erleichtern (Vorteil: Verlagerung von Routen ist ohne Neubeschilderung möglich)
Elemente der Wegweisung:
Beschilderung: Pfeilwegweiser; grĂĽn mit weiĂźer Schrift
• Hauptwegweiser (bei Abzweigungen/Kreuzungen), 650 x 200 mm: Hauptwegweiser beinhalten: Richtungspfeil, Fahrradsymbol, Fernziel, Nahziel, Entfernungsangabe, Schildnummer
Montage: Zentralmontage oder Fahnenmast
• Vorwegweiser (in Ausnahmefällen: Bei nicht ersichtlichem Streckenverlauf z.B. rechts, dann links Abzweigungen /Kreuzungen), 310 x 310 mm
• Zwischenwegweiser (zur Bestätigung der Fahrroute), 310 x 310 mm: keine Entfernungsangaben; enthält Richtungsangabe und Fahrradpiktogramm;
aus SicherheitsgrĂĽnden abgerundete Ecken
• Infopunkte: z.B. an zentralen Plätzen, Bahnhöfen, wichtigen Bushaltestellen mit B+R-Funktion, , Knotenpunkten mit hoher Informationsdichte
• Touristische Radroutenlogos, 100 x 100 mm (Ausnahme Tauernradweg: ausgeschrieben ohne Logo, 200 x 100 mm); Einhängesystem;
Touristische Radroutenlogos werden nicht gefördert und auch nicht vom Land Salzburg mitfinanziert.
Die Schilderdaten sind im KMF-Format exportierbar und enthalten zumindest:
• Standort des Schildes (Name, ID, Koordinaten, Foto)
• Schildausrichtung
• Schildinhalt (Ziele, Pfeile, Piktogramme, Radroutenlogos) und Bild
• Schildertyp (Haupt-, Zwischen-, Vorwegweiser)
• Schildträger (Laterne, Zaun, Pfosten etc.
Regionalverband Salzburger Seenland
• Projektkoordination
• Abstimmung der Detailplanung mit den einzelnen Gemeinden (Routen abfahren, Standort prüfen, Grundbesitz klären, Standortblatt unterzeichnen)
• Material-Erstausstattung (Steher, Schilder, Schellen, Infotafeln) wird vom Regionalverband ausgeschrieben und beschaffen inkl. Antragstellung Förderung bei klimaaktiv
• Koordination der Nachbestellung
• Allfällige Behördenverfahren
Finanzierung
Der Regionalverband Salzburger Seenland ist Antragsteller bei klima:aktiv und fĂĽhrt auch die Abrechnung mit klima:aktiv durch.
Abzüglich der Förderung von klima:aktiv werden die Kosten für die Wegweisung wie folgt aufgeteilt:
FĂĽr das Landesradverkehrsnetz (Alltag) gilt die Kostenteilung fĂĽr die Erstausstattung (Infotafeln, Wegweiser-Tafeln, Halterung, Schelle und Steher) laut gemeinsam vereinbartem Verzeichnis des PlanungsbĂĽros.
Land Salzburg fördert mit 70 Prozent.
Gemeinden/Regionalverband Salzburger Seenland: 30 Prozent.
Das Land beteiligt sich nicht an rein touristische Radwegweisern und Logos der Themenrouten-EinschĂĽbe.
Aufstellung und Wartung der Radwegweiser
Die Fundamenterstellung und Montage von Stehern und Schildern erfolgt durch den jeweiligen StraĂźenerhalter, also bei LandesstraĂźen durch LandesstraĂźenverwaltung, bei GemeindestraĂźen durch Gemeinde/Regionalverband Salzburger Seenland.
Der jeweilige Straßenerhalter (Gemeinden bzw. Land Salzburg) ist für die Kontrolle (mindestens einmal jährlich), Reinigung, Winterdienst, Reparaturen und Erneuerung der Radwegweisung verantwortlich.