Richtlinie Radfahranlagen
Richtlinie für Beschilderung und Markierung von Radfahranlagen
Die Richtlinie des Landes Salzburg soll die in den verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (u.a. StVO 1960, Bodenmarkierungsverordnung, Straßenverkehrszeichenverordnung, Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) enthaltenen Bestimmungen für die praktische Anwendung einheitlich und verständlich machen. Es gilt der Grundsatz, möglichst wenig Schilder und diese nur im Kleinformat zu verwenden.