Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️Dein Fahrradführer für Stadt & Land 🚴‍♂️
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Rad-Info-Folder

Viele rechtliche Bestimmungen für Radfahrende wurden im Herbst 2022 geändert. Seither dürfen z.B. Radfahrende auf Straßen mit Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h nebeneinanderfahren und an besonders gekennzeichneten Kreuzungen bei Rot abbiegen. Zu den Änderungen im Detail siehe 33. StVO-Novelle ab 1. Oktober: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur StVO-Novelle im Überblick

Der aktuelle und umfassender Folder des KFV „Rechtsvorschriften für Radfahrer“ gibt nun einen Überblick über alle wichtigen Regeln für Radfahrende und beantwortet Fragen wie beispielsweise: Wie schnell dürfen Radfahrende vor einer Radfahrerüberfahrt fahren? Welche Vorrangregeln gelten bei Radfahranlagen? Wie müssen ein Fahrrad und ein Fahrradanhänger ausgestattet sein?

PDF „Rechtsvorschriften für Radfahrer“ Download


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Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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