Radfahren weiterhin erlaubt
Es gibt zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen: Arbeit, Besorgungen, Hilfestellungen und als vierter Grund: „Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.“ (Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes). Dafür dürfen aber keine öffentlichen Verkehrsmittel verwendet werden.
Radfahren (nur alleine oder mit Haushaltsmitgliedern und unter Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu allen anderen Personen) ist also ausdrücklich erlaubt. Bei der zeitlichen Dimension und bezüglich Verletzungsrisiko gibt es jedoch Einschränkungen:
Wichtig: es gibt einige Gebiete in Österreich wie Tirol, für die verschäfte Quarantäne-Bestimmungen gelten, die über diese Verordnung hinausgehen!
Einschränkung des Sportministeriums:
Mountainbiken bitte unterlassen – gemütliche kleine Radtouren seien aber zulässig.
Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler hat die Einschränkungen präzisiert: Die in der Verordnung angesprochene Sportausübung soll dazu dienen, das physische und psychische Wohlbefinden aufrechtzuerhalten und dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Bewegung Rechnung zu tragen. Jedoch nicht zulässig, besonders im Radsportkontext, seien:
- Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in derselben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist.
- Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden.
- Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.
- Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können.
- Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu geeigneten Radstrecken zu gelangen.
In dieser Einschränkung wird also vor allem an die Vernunft und die Verantwortung des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft appelliert. Die Dauer „mehrstündiger“ Fahrten ist zwar nicht genau definiert, aber vor allem die erhöhte Intensität als Radsporttraining sollte unterlassen werden. Jedenfalls sollte man aber auf Mountainbiken im Gelände in nächster Zeit verzichten, das Verletzungsrisiko ist einfach höher und könnte das Gesundheitssystem unnötig belasten.
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