Radinfo Juni 2013 – Fahr Rad!
Freie Sicht und ausreichend Platz erschneiden
Durch Bäume und Sträucher die in Straßen oder auf Geh- und Radwege ragen kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Dieser „Wildwuchs“ verringert den Raum für Verkehrsteilnehmende, vor allem für Fußgehende und Radfahrende und verschlechtert die Sichtbeziehungen unter den Verkehrsteilnehmenden.
Bitte informieren Sie auch Ihre MitbürgerInnen, dass Äste die in Verkehrsflächen ragen entsprechend zurückgeschnitten werden müssen, für mehr Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Mobilitätspreis 2013 des VCÖ
für Gemeinden, Städte, Unternehmen, Schulen, Fachhochschulen, Universitäten, Organisationen und Vereine mit in der Umsetzung gesicherten Projekten aus dem In- und Ausland
Privatpersonen, Studierende, SchülerInnen auch mit Projektideen
Die thematischen Schwerpunkte in diesem Jahr:
- Mobilität/ Mobilitätsverhalten in der Region/ in der Stadt
- Klimafreundlich und erdölabhängig mobil
- Technologien für nachhaltige Mobilität
- Gesund und sicher mobil
Information:
http://www.vcoe.at/de/netzwerk/vcoe-mobilitaetspreis
Einreichungsschluss ist der 30. Juni 2013.
„Sanierung Fahrradparken“
Es gab inzwischen noch eine Ergänzung:
Ein Upgrade von bestehenden Anlagen wird auch gefördert (wenn bspw. aus einem nicht-überdachten Radabstellplatz ein überdachter Radabstellplatz wird) da das eine Qualitätssteigerung der Anlage und somit eine Veränderung im Modal Split bewirkt.
Abbruchkosten von bestehenden Radabstellanlagen werden in solchen Fällen nicht zur den umweltrelevanten Kosten hinzugezählt.
Information:
http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/umweltfrderung/fr_betriebe/verkehr_und_mobilitt/fahrradparken/ oder
www.radfahren.klimaaktiv.at
Rad-Steuertipp: amtliches Kilometergeld gibt es auch für Dienstwege mit dem Fahrrad
Kilometergeld gibt es auch fürs Radfahren: Es beträgt 38 Cent pro Kilometer.
Für berufliche Fahrten mit dem Rad können vom Arbeitgeber amtliche Kilometergeldsätze steuerfrei ausgezahlt werden.
Wenn der Arbeitgeber für berufliche Fahrten mit dem Rad keine Kostenersätze zahlt, kann das Kilometergeld als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden: 0,38 Euro pro Kilometer können für maximal 1.500 km (€570,-) geltend gemacht werden.
In beiden Fällen ist ein Fahrtenbuch für die gefahrenen Rad-Kilometer zu führen.
Infos:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/kilometergeld.html
Zurück zur Übersicht