Radwerkstätten auch im 4. Lockdown offen
Menschen die für ihre täglich notwendigen Wege das Fahrrad nutzen sind auch im Sinne ihrer Gesundheit (mit Abstand) unterwegs. Damit das gut und verkehrssicher möglich ist, können Fahrräder auch während des Lockdowns zum Service und für Reparaturen in eine Fahrradwerkstatt gebracht werden, denn Fahrradreparaturwerkstätten sind laut dem Bundesministerium vom Betretungsverbot gemäß § 2 Z 21 der Verordnung ausgenommen. Neben KFZ Werkstätten können auch Fahrradreparaturwerkstätten geöffnet bleiben. Beide sind vom Betretungsverbot ausgenommen.
Übrigens, wenn Sie unterwegs eine Panne haben, können Sie die Nothilfe des ÖAMTC (österreichweit unter der Notrufnummer 120) anrufen. Dort wird auch Radfahrenden geholfen, wenn die Zufahrt für den Pannenfahrer auf Straßen mit öffentlichem Verkehr möglich ist. Mehr
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