Regeln fürs Jobrad
Das Jobrad eröffnet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Perspektiven hinsichtlich Mobilität, Gesundheit, Umweltschutz und Mitarbeiter-Motivation. Gehaltsumwandlung (Steuerersparnis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ist möglich, sollte aber zur Rechtssicherheit individuell beim Finanzamt bestätigt werden.
Wer mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Rad oder E-Bike zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterwegs ist, verliert nichts von seiner Pendlerpauschale.
Fürs Jobrad gibt es zwei Möglichkeiten:
- Dienstrad-Leasing über eine externe Firma (Arbeitgeber least und überlässt das Rad Mitarbeitenden).
- Oder der Betrieb schafft die Fahrräder selbst an und finanziert somit die Räder selbst vor.
Seit dem 01.01.2020 sind E-Räder vorsteuerabzugsfähig und die Privatnutzung für den Mitarbeiter vom Sachbezug befreit.
Leasing Anbieter in Salzburg sind z.B.
Dienstrad-Leasing oder
happy bike Buchner
Seit 2021 gilt auch: Für Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) bei Fahrrädern und E-Bikes gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10 Prozent.
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