Reparaturbonus gilt ab 16. September für alle Fahrräder
Der Reparaturbonus des Klimaministeriums gilt ab 16. September 2024 für alle Fahrräder, nicht nur für E-Bikes wie bisher.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten maximal € 200. Die Anmeldung ist einfach: Unter reparaturbonus.at Bon beantragen und bei einem registrierten Partnerbetrieb einlösen (gilt bei Fahrradwerkstätten; Sporthändler sind keine Partner). Nach der Bezahlung der vollen Summe wird dir die Förderung direkt überwiesen. Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen. Voraussetzung ist, dass der Reparaturbon bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb digital oder ausgedruckt eingelöst werden muss.
Die Fördermittel für dieses Programm stammen aus dem EU-Förderprogramm NextGenerationEU und werden durch nationale Mittel Österreichs ergänzt, um die Initiative weiter zu unterstützen.
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