S-Pedelcs
Elektrofahrräder, die mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit aufweisen gelten als Elektromoped. S-Pedelc bieten Elektro-Unterstützung bis 45 km/h.
Entsprechend den gesetzlichen Verordnungen ist eine Typengenehmigung erforderlich. Außerdem muss das S-Pedelec bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) angemeldet werden, damit es eine Kennzeichentafel erhält. Bei allen Fahrten muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Es gilt Helmpflicht. Bei der Ausstattung ist ein Rückspiegel vorgeschrieben und ein Verbandszeug muss mitgeführt werden, ebenso der Mopedausweis (Führerschein) und der Zulassungsschein.
Die Benützung von Radfahranlagen ist verboten.
Für S-Pedelcs (Elektro-Mopeds) gilt auch das Vormerksystem. Die Alkoholgrenze liegt bis zum 20. Lebensjahr bei 0,1 Promille, sonst 0,5 Promille.
Übersichtstabelle E-Bikes (PDF) Quelle: SEEKING – safe e-biking; Eine wissenschaftliche Untersuchung des Fahr(erInnen)verhaltens von Elektro-Zweirädern unter besonderer Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten. Peter Saleh, Michael Kammer, Bernd Hildebrandt, Andrea Pumberger, Florian Schneider, Oliver Steinwender, Michael Meschik, Sandra Wegener, Karl Katoch
www.bmvit.gv.at/verkehr/sicherheit
Das Verkehrsministerium hat die wichtigsten Infos zu „schnellen E-Bikes“ (über 25 km/h) zusammengefasst. Hier finden Sie das Schreiben.
Der Verkehrsclub Deutschland hat eine E-Dreirad-Datenbank erstellt. Hier finen Sie einen Überblick über unterschiedliche Modelle von klassischen Dreirädern und Komfort Dreirädern (besondere für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen geeignet). Sie können nach verschiedenen Kategorien filtern und erhalten dann die entsprechenden Modelle präsentiert.
Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.