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Google Tag Manager
Dies ist ein Tag-Management-System. Über den Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche eingebunden werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitätenverfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Scriptcodes anderer Tools eingebunden. Der Tag Manager ermöglicht es zu steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird.

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Förderungen von Bund, Land und Gemeinden

Fahrrad-Förderungen in den Gemeinden

Einige Salzburger Gemeinden bieten ihren BewohnerInnen spezielle Förderungen: Unterstützt wird in manchen Gemeinden z.B. der Ankauf von E-Bikes (z.B. in Bad Hofgastein, Bischofshofen für Menschen ab 60 Jahre, Puch), Helmen, Fahrradanhängern oder Lastenrädern. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.


Förderung Radanhänger und Transportfahrräder in der Stadt Salzburg

Für das Budget 2024 wurden € 40.000,- für die Förderung von Fahrradanhängern und Transporträdern zur Verfügung gestellt.

Es werden nur Rechnungen von Betrieben in der Stadt Salzburg und einem Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2024 akzeptiert.

Die Förderhöhe beträgt:
a) für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
b) für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
c) für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
d) für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
e) für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,-

mehr Infos

Förderrichtlinie

Antragsberechtigt: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg.

Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.

Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)


Kinderfahrradanhänger
Förderung von Kinder-Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern in Gemeinden und Regionen

Förderung von Kinder-Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern in Gemeinden und Regionen

Beispiel Anif: Die Gemeinde Anif gewährt einen Zuschuss von 25 % für Kinder-Fahrradanhänger (max. € 150,- pro Haushalt) und Lastenfahrräder (max. € 300,- pro Haushalt) gegen Vorlage eines Antrages und der Rechnung. Auch (E)Räder werden mit 10 % (max. € 266,-) von der Gemeinde gefördert. Infos und Förderantrag finden Sie auf der Gemeindewebseite.

Beispiel Bergheim: Im Rahmen des Auditprozesses zu „familienfreundliche Gemeinde“ und „kinderfreundliche Gemeinde“ fördert die Gemeinde Bergheim die Neuanschaffung von Fahrradanhängern mit 50 % der Anschaffungskosten max. € 100,-. Es werden alle Neuanschaffungen von Anhängern gefördert (Lasten-, Kinder- oder Hundetransportanhänger).

Beispiel Elixhausen: Die Gemeinde Elixhausen fördert unterschiedliche Mobilitätsmaßnahmen u. a. den Ankauf eines Fahrradanhängers pauschal mit € 50,- und den Ankauf eines Lastenfahrrades pauschal mit € 100,-.

Beispiel Lamprechtshausen: Die Gemeinde Lamprechtshausen fördert Kinder-Fahrradanhängern (20% des Neupreises, max. € 100.- ), Lastenfahrrädern (10% des Neupreises, max. € 200.-), sowie Behindertenfahrrädern und Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigung (10% des Neu-/Umbaupreises, max. € 300.-).

Beispiel Saalfelden: Die Stadtgemeinde Saalfelden fördert im Rahmen des e5-Förderprogramms Lastenräder mit € 300,- und Radanhänger mit € 100,-. Den Förderantragfinden Sie hier.

Beispiel Wals-Siezenheim: Der Kauf von Fahrradanhängern (für Kinder und/oder Lasten) wird mit 25 % des Bruttokaufpreises, maximal jedoch mit € 300,-, von Lastenrädern und von Erwachsenendreirädern mit 15 % des Bruttokaufpreises, maximal jedoch mit € 500,– gefördert. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich. Infos und Förderantrag finden sich auf der Gemeindewebseite.

Beispiel Eugendorf: Die Gemeinde Eugendorf fördert den Ankauf von Fahrrädern und Zubehör beim Kauf in Fachgeschäften im Flachgau oder Salzburg Stadt:

€ 200,- Förderung bei Kauf eines Transport-Fahrrades
€ 100,- Förderung bei Kauf eines Fahrrad-Anhängers
€ 30,- Förderung bei Kauf eines Kinderlaufrades

€ 50,- Förderung bei Kauf eines Kinderfahrrades (bis 14 J.) (max. € 800,– Einkaufspreis)

Gratis Fahrrad-Check: 1 x Frühjahr: Termin wird in der Gemeindezeitung sowie unter www.eugendorf.at und in Gem2Go bekanntgegeben.


Bundes-Förderung für (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private und Betriebe

Der Bund fördert im Rahmen des Aktionsprogramms klimaaktiv mobil 2024 Elektro-Lastenräder für Private und Betriebe bis zum 28. Februar 2025, 12 Uhr, (bzw. solange Budget verfügbar ist).  Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Mann trägt zusammengelegtes Faltrad

(E-)Falträder mit einer maximalen Abmessung von 110 x 80 x 40 cm werden mit 500 € gefördert (max. 50 % der Nettokosten). Bei Privatpersonen ist der Nachweis einer zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen ÖV-Jahreskarte Voraussetzung.

Elektro-Transporträder und Transporträder, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, erhalten € 900,- Förderung (max. 50 % der Nettokosten).

HERRY Consult leiten das klimaaktiv mobil Programm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ und bieten dabei österreichweit allen Unternehmen, Betrieben, Bauträgern und Vereinen, die Mobilitätsmaßnahmen umsetzen wollen, KOSTENFREIE Beratung und Unterstützung bei inhaltlichen Fragen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement sowie auch bei der Einreichung von Förderanträgen im Rahmen von klimaaktiv mobil an.

HERRY Consult GmbH
DI Markus Schuster, DI Gilbert Gugg, DI Claudia Klampfer, Johanna Helm BSc, Bettina Pöllinger MA MSc
T 01 – 504 12 56 – 50, office@mobilitaetsmanagement.at, mobilitaetsmanagement.at bzw. klimaaktivmobil.at


Bundes-Förderung für Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder für Betriebe

Elektrofahrrad, Elektrotransportrad und Transportrad
Bundes-Förderung für Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder für Betriebe

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern für Betriebe (Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen).

Die Förderung beträgt:

• € 300,- pro Elektro-Fahrrad (pro Förderansuchen mindestens 5 Elektro-Fahrräder)

• € 500,- pro (E)-Faltrad

• € 900,- pro Transportfahrrad oder Elektro-Transportfahrrad

(max. 30 % der Netto-Kosten)

Fördereinreichungen sind bis 28. Februar 2025 (bzw. solange Budget verfügbar ist) möglich. Förderrichtlinie


klimaaktiv Förderpauschale Nachrüstung Fahrradparken

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen bzw. versperrbaren (Radboxen) bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen bzw. die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden. Die Förderung beträgt max. 30 % pro überdachtem Abstellplatz € 400,- bzw. € 200,- ohne Überdachung (z.B. in Gebäuden). Pro E-Ladepunkt (≤ 5 kW Abgabeleistung) gibt es zusätzlich € 100,- Förderung. Es müssen mindestens 10 Radabstellplätze errichtet werden.

Die Förderung gilt für Abstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstücke gemäß Grundstückskataster) für Radabstellplätze die über das in den relevanten Baubescheiden, Bauordnungen, Gewebevorschriften etc. vorgeschriebene Ausmaß hinausgeht.

Nicht gefördert werden in dem Zusammenhang mit Radabstellanlagen z.B.: Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterung („Felgenkiller“), Hängesysteme für Fahrräder, stromproduzierende Anlagen, Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen, Verwaltungsabgaben, Umsatzsteuer, etc.

Die Radabstellanlage muss barrierefrei (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum erreichbar sein. Eine Positionierung unterhalb des ersten Tiefgeschoßes ist nicht zulässig.  Die Radabstellanlagen sind gemäß den Qualitätskriterien der RVS Richtlinien 03.02.13 (RVS Radverkehr) in der gültigen Fassung auszuführen.

Antragstellung: Nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung und längstens bis zum 28.02.2025 (12 Uhr).

Weitere Informationen



kostenfreie klimaaktiv mobil (Förder-)Beratung für Betriebe

HERRY Consult leitet gemeinsam mit der ÖGUT und dem ÖIR das klimaaktiv mobil Beratungsprogramm „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ und bietet Betrieben und Bauträgern in Österreich eine kostenfreie Unterstützung bei der Einreichung von Förderanträgen im Rahmen von klimaaktiv mobil an. Die kostenfreie Beratung umfasst folgende Bereiche:

  • Abstimmung Projektidee mit der Förderabwicklungsstelle (KPC GmbH) und Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Formulars
  • Aufbereitung der Einreichunterlagen wie z.B. Erstellung eines Mobilitätskonzeptes inkl. Umwelteffektberechnung (CO2-, NOx-, Partikel-Reduktion, Energiereduktion)

Weitere Informationen über die klimaaktiv mobil Fördermöglichkeiten finden Sie unter umweltfoerderung.at/betriebe.

Betriebe, die umweltfreundliche Mobilitätsmaßnahmen umsetzen und klimaaktiv mobil Projektpartner werden, erhalten für Ihr Engagement eine Auszeichnung durch das Ministerium.

Weitere Informationen über die klimaaktiv mobil-Initiative finden Sie im Infofolder sowie unter klimaaktivmobil.at.
klimaaktiv (mobil) relevante Downloads finden Sie unter klimaaktiv.at/service/publikationen

Kontakt zum Programmmanagement:

klimaaktiv mobil „Mobilitätsmanagement für Betriebe, Bauträger und Flottenbetreiber“ HERRY – ÖGUT – ÖIR
klimaaktiv mobil Beratungsteam von HERRY Consult: DI Markus Schuster, DI Gilbert Gugg, DI Claudia Klampfer
E: office@mobilitaetsmanagement.at
W: mobilitaetsmanagement.at bzw. klimaaktivmobil/betriebe


Förderungen für Gemeinden:

Die Förderungen für Gemeinden finden Sie hier.

klima:aktiv mobil Förderprogramm

Das klima:aktiv mobil Förderprogramm dient der finanziellen Fahrrad-Förderung für eine Vielzahl an Tourismus- und Bildungseinrichtungen, Vereinen, Betrieben und Gemeinden. In das Förderungsfeld fällt die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen, beispielsweise die Errichtung von Radinfrastruktur, die Implementierung verschiedener Maßnahmen von Marketing bis Radverkehrspersonal, die E-Bike-Anschaffung sowie die Umsetzung von Motivationskampagnen.

Anspruch auf Förderboni: In bestimmten Fällen ist eine Erhöhung der Fahrradverkehr-Förderungen um bis zu 10 % auf den entsprechenden Höchstsatz möglich, beispielsweise wenn Maßnahmen kombiniert oder der Bewusstseinsbildung zuträgliche Aktionen durchgeführt werden. Durch diese Förderboni will klima:aktiv regionale Zusammenarbeit forcieren. Ebenso werden höhere Fördersätze für Klima- und Energie-Modellregionen gewährt.

Kostenfreie Beratung und Unterstützung bei der Förderabwicklung erhalten Sie:

komobile Gmunden GmbH
Raphael Glück, Eva Seebacher
Kirchengasse 3, 4810 Gmunden
Telefon: +43 7612 70911
www.komobile.at


umwelt service salzburg
Informations- und Beratungsservice für Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Faberstraße 18, 5027 Salzburg
Telefon: +43 662 8888-440
www.umweltservicesalzburg.at

Überblick über die aktuellen Fahrrad-Förderungen in Österreich: klimaaktiv mobil


Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


Stadt SalzburgKlima Energie FondsKlimaaktivLand Salzburg