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(Rad) Verkehrsschilder im Alltag

eckiges Verkehrsschild "Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht"
(Rad) Verkehrsschilder im Alltag

Eckige oder runde Schilder – was ist der Unterschied?

Geh- und Radwege werden in Österreich durch spezielle Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Je nachdem, wer hier wie unterwegs sein darf, sind die Schilder gestaltet.

Benützungspflichtig

Grundsätzlich müssen Radfahrende Radwege benutzen, wenn diese mit einem runden Verkehrszeichen (benutzungspflichtig) gekennzeichnet sind.

Verkehrsschild Radweg
Radweg
Verkehrsschild Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg)
Geh- und Radweg (gemeinsam geführter Weg) 
Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg)
Geh- und Radweg (getrennt geführter Weg)

Ausnahmen für benützungspflichtige Radwege:

  • Benützungspflichtige Radwege müssen nicht benützt werden:
  • Im Rahmen einer Trainingsfahrt mit dem Rennrad
  • Fahrräder mir einem Anhänger dürfen auch auf der Fahrbahn genutzt werden
  • Anhänger oder mehrspurige Fahrräder die breiter als 80 cm sind müssen auf die Fahrbahn.
  • Die Radwegbenutzungspflicht gilt nicht, wenn die Radfahranlage nicht gefahrlos befahren werden kann  (z.B. wenn Schnee am Radweg abgelagert wurde).

Nicht benützungspflichtige (Geh- und) Radwege

Radwege die mit einem rechteckigen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, dürfen von Radfahrenden benutzt werden, müssen aber nicht. Dadurch sollen für Radfahrende gefährliche Situationen am Radweg entschärfen werden (z.B. Queren, weil der Radweg einmal links und dann rechts der Fahrbahn geführt ist bzw. bei schmalen Geh- und

Verkehrsschild Radweg ohne Benützungspflicht
Radweg ohne Benützungspflicht
Verkehrsschild Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam)
Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (gemeinsam)
Verkehrsschild Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt)
Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht (getrennt)

Dieses Projekt wird vom Klima- und Energiefonds im Rahmen des klima:aktiv mobil Förderprogramms als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert.


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