StVO-Novelle: ab 1. 10. 22 gültig
Die StVO (Straßenverkehrsordnung)-Novelle gilt ab 1.10.2022 und bringt Verbesserungen für Radfahrende und Zufußgehende: z.B. Der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden ist ab nun gesetzlich geregelt (1,5 m innerorts und 2 m außerorts) und neben einem Kind darf grundsätzlich geradelt werden, außer auf Schienenstraßen.
Das Ministerium hat dazu Infografiken erstellen lassen, die kostenfrei verwendet werden dürfen und sich auch für die Gemeindezeitung sehr gut eignen.
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