Im Rahmen der COVID-Investitionsprämie können Aufwände für umweltfreundliche Mobilitätslösungen im Zeitraum zwischen 01.08.2020 und 28.02.2021 mit bis zu 14% gefördert werden.
Zu den förderbaren Maßnahmen zählen unter anderem Investitionen in folgende Themenbereiche:
• Anschaffungen von Elektro-Fahrzeugen
• Anschaffungen von Elektro-Fahrrädern, Transporträdern und normalen Fahrrädern
• Errichtung von E-Ladestationen
• Umrüstung von Fahrzeugen auf alternative, fossil-freie Antriebe
• Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität
• Mobilitätsmanagement, Umweltfreundliche Gütermobilität
Die Förderung der COVID-Investitionsprämie ist mit allen Förderungen im Rahmen der klimaaktiv mobil Bundesförderung kombinierbar.
Alle Informationen finden Sie auf der Seite der Abwicklungsstelle: www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/