Was ist eine FahrradstraĂźe?
• Nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet eine Radstraße folgendes von einer normalen Straße:
• Die reine Durchfahrt für KFZ (z.B. Autos) ist verboten.
• Es gilt ausnahmslos Tempo 30
• Autos die zu oder abfahren dürfen Radler*innen nicht behindern und Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
In einer ersten Welle sind folgende Abschnitte in der Stadt Salzburg als „Fahrradstraßen“ ausgewiesen:
• Auf der linke Salzachseite beginnend bei Franz Hinterholzer Kai 40 bis Objekt Hellbrunnerstraße 13. Weiter auf der Hellbrunnerstraße 11A bis 1. (Überfuhrsteg bis zum Bezirksgericht)
• Es geht weiter am Franz Josef Kai (25A) bis zur Strubergasse 1 (Summer Hostel Salzburg / früher Studierendenheim)
• Auf der rechten Salzachseite beginnend beim Markartsteg bis zur Eisenbahnbrücke (Musikum).