Die Untersuchung zeigt, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kaum zu Veränderungen führt: Unfall- und Konfliktgeschehen sind relativ unverändert, zumal der Großteil der Radfahrenden weiterhin den Radweg nutzt. Die typischen Unfälle beim Einbiegen und Kreuzen an Knotenpunkten waren auch auf den nicht benutzungspflichtigen Anlagen noch immer dominant.
Ă„nderungen im Nutzungsverhalen zeigen sich nur, wenn Angebote fĂĽr das Fahrbahnfahren geschaffen werden (Mehrzweck- oder Radfahrstreifen inkl. RadwegrĂĽckbau). Die
Wichtig ist, dass Radwege unabhängig von der Benutzungspflicht einen ausreichenden Standard aufweisen.