Verlängerung Förderung Fahrradparken bei Gebäuden
Das Land Salzburg gewährt für die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen eine Förderung von € 100,- pro Abstellplatz (max. 30 %) bei Gebäuden, die laut Bautechnikgesetz Fahrradabstellanlagen errichten mussten. Dies gilt für Gebäude, deren letzter Baubescheid vor dem 1.10.2021 ausgestellt wurde. Die Fahrradabstellanlagen müssen den neuen Anforderungen an Stellplätze für Fahrräder (laut Bautechnikgesetz 2015) entsprechen. Die Förderrichtlinie wurde nun bis 1. Oktober 2025 verlängert.
Grundsätzlich werden nur Zahlungsbestätigungen die nicht älter als 6 Monate sind bei der Förderung berücksichtigt.
Für Gebäude die vor dem Jahr 2012 errichtet wurden mit mehr als 3 Wohneinheiten (Wohngebäude) und/oder mehr als 10 Arbeitsplätzen (Firmengebäude) und/oder mehr als 20 Ausbildungsplätzen (Bildungseinrichtung) und/oder mehr als 40 KundInnen/BesucherInnen pro Tag (Geschäfte, Museen,…) gibt es eine klimaaktiv-Förderung mit Anschlussförderung des Landes.
Mehr Infos
Zurück zur Übersicht