Kilometergeld für Fahrrad wird auf 50 Cent erhöht
Ab 1. 1. 2025 gibt es ein einheitliches Kilometergeld in Österreich für Pkw, Fahr- und Motorrad, das jeweils € 0,50 je dienstlichem Kilometer beträgt.
Für RadfahrerInnen erhöht sich damit das Kilometergeld von bisher 38 Cent pro Kilometer um fast ein Drittel. Zudem wird die Obergrenze für dienstlich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 km pro Jahr angehoben.
Das Kilometergeld für Fußwege bleibt weiterhin bei 38 Cent pro Kilometer, gilt aber ab 2025 auf Dienstwegen bereits von mehr als einem Kilometer (derzeit bei mehr als zwei Kilometer). Zusätzlich wird der Satz für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent pro Kilometer angehoben.
Das amtliche Kilometergeld ist steuerfrei und gilt für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug. Damit werden pauschal alle Kosten abgegolten, die durch die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für Fahrten im Rahmen einer Dienstreise entstehen. ArbeitnehmerInnen müssen für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufkommen und ein Fahrtenbuch oder sonstige Dokumentationen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer führen. Bei Fahrrädern gilt das Kilometergeld nicht bei der Nutzung eines Dienstfahrrads, beispielsweise im Zuge eines Jobrad-Modells. In solchen Fällen können die Kosten für berufliche Fahrten mit dem Fahrrad jedoch bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Dienstreisen ohne Auto werden attraktiver
In Österreich werden Dienstfahrten derzeit überwiegend mit dem Pkw gefahren. Dabei ist rund die Hälfte der Dienstwege kürzer als zehn Kilometer – eine Distanz, die mit dem Fahrrad, insbesondere mit Elektro-Fahrrädern, gut bewältigbar ist. Die neue Regelung setzt Anreize, Dienstfahrten vermehrt mit dem Fahrrad oder bei längeren Distanzen in Fahrgemeinschaften zurückzulegen. Für Dienstwege zu Fuß kann künftig bereits ab einer Distanz von einem Kilometer Kilometergeld verrechnet werden.
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